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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SK ParkourDog OG

Stand 12.02.2024

 

  1. VERTRAGSVERHÄLTNIS

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB”) beschreiben die Bedingungen, unter denen die SK ParkourDog OG (im Folgenden kurz „ParkourDog“), Leistungen an Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“) erbringt.

    2. ParkourDog bietet ihren Kunden die Anmietung von Trainingssporthallen zum Training für Hunde und Katzen unabhängig von deren Rasse an.

    3. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde die AGB sowie die Hallenordnung an.

    4. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung.

  2. ANGEBOTE

    1. Sämtliche Angebote von ParkourDog sind stets freibleibend und unverbindlich (soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet) und vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Soweit bei Angeboten nichts anderes vermerkt ist, bleiben Änderungen vorbehalten. Abbildungen sind unverbindlich.

    2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch ParkourDog entweder in Textform bestätigt werden. Der Kunde hat vor Kursbeginn ein Anmeldeformular (LINK!!) wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

    3. Maßgebend für Umfang der von ParkourDog zu erbringenden Leistungen ist neben den AGB im Falle einer von beiden Parteien unterzeichneten Vertragsurkunde der jeweilige Vertragstext, andernfalls die in dem Angebot von ParkourDog oder der Auftragsbestätigung von ParkourDog enthaltene Leistungsbeschreibung.

  3. LEISTUNGEN

    1. Das derzeitige Angebot ist jederzeit unter www.parkourdog.at ersichtlich und ist auch ausschließlich über diese Plattform zu buchen. Der Kunde hat dabei die Wahl alleine, mit Freunden, oder auch mit Trainern Stunden zu buchen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, korrekte Angaben bei der Buchung zu machen. Im Falle der falschen Buchungsangabe hat der Kunde die Mehrkosten zu ersetzen sowie im Falle des Betretens durch ParkourDog pro Verstoß eine Pönale in der Höhe von EUR 30€ pro Verstoß zu bezahlen.

    2. Mit der Anmeldung über die Plattform www.parkourdog.at verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des Entgelts, unabhängig davon, ob er zum vereinbarten Termin anwesend ist oder nicht. Falls der Kunde nicht teilnehmen kann, wird der Platz durch ParkourDog an Kunden auf der Warteliste neu besetzt - in diesem Fall wird dem Kunden das bezahlte Entgelt zu 100 % erstattet. Falls es keine Kunden auf der Warteliste geben sollte, muss sich der Kunde eigenständig um Ersatz kümmern. Den Ersatzkunden treffen die gleichen Rechte und Pflichten wie den Kunden. Ohne Ersatz wird das von ihm bezahlte Entgelt nicht erstattet.

  4. PREISE, PREISÄNDERUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Aktuelle Preise und Termine können der Homepage www.parkourdog.at entnommen werden. Preis- und Terminänderungen sind vorbehalten. Alle von ParkourDog genannten Entgelte verstehen sich im Zweifel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.

    2. Das fällige Entgelt muss spätestens bis zum gebuchten Training bei ParkourDog eingehen.

  5. MITWIRKUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDENS

    1. ParkourDog behält sich vor, die Übernahme des bzw. die Weiterführung des Trainings abzulehnen, soweit die notwendige Mitwirkung des Kunden nicht gegeben ist.

    2. Teilnehmende Hunde und Katzen müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere müssen die Hunde und Katzen bei der Gemeinde/beim Magistrat gemeldet sein und Hunde über eine Hunde- bzw Katzenhalterhaftpflichtversicherung versichert sein. Teilnehmende Hunde und Katzen müssen ferner über einen gültigen Impfpass und vollen Impfschutz verfügen. Ausnahme sind Welpen, die noch zu jung für die jeweiligen Impfungen sind. Auf Verlangen sind die notwendigen Dokumente vorzuweisen.

    3. Der Kunde versichert, dass sein Hund bzw seine Katze gesund, frei von Ungeziefer und frei von ansteckenden Krankheiten sowohl für andere Personen als auch für andere Hunde und Katzen ist. Hunde und Katzen mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht teilnehmen. Chronische und akute Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen, Läufigkeit der Hündinnen bzw Katzen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes und der Katzen (z.B.: schnappen, beißen, Vorfälle in der Vergangenheit) sind rechtzeitig vor der Trainingsstunde an ParkourDog mitzuteilen.

    4. Besteht begründeter Verdacht, dass ein Hund bzw eine Katze gesundheitlich nicht in der Lage ist, am Training teilzunehmen, kann ParkourDog die Einheit abbrechen. Ebenso kann das Training jederzeit im eigenen Ermessen durch ParkourDog abgebrochen werden, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, dem Hund oder der Katze Schaden zufügt (z.B. durch Schmerzen oder Gewalt) oder durch unangemessenes Verhalten den reibungslosen Ablauf eines Trainings stört.

    5. Sollte der Hund oder die Katze an einer ansteckenden Krankheit leiden, mit welcher es andere Hunde und Katzen in der Halle anstecken könnte, sind alle daraus entstehenden Kosten, wie Tierarztkosten oder Medikamente, vollständig von diesem Kunden zu ersetzen. ParkourDog wird für diesen Fall schad- und klaglos gehalten.

    6. Sollte der Hund während der Betreuung Verunreinigungen in Form von Kot oder Harn hinterlassen, wird eine Reinigungsgebühr von EUR 30,00 für eine allfällige notwendige Reinigung verrechnet.

    7. Die Geräte sind ausschließlich für Hunde bzw Katzen gemacht. Personen, seien es auch Kindern, ist es ausdrücklich untersagt, Geräte zu verwenden.

    8. Hunde sind auf Geräten stets persönlich abzusichern.

    9. Ausgebildete Hundetrainer dürfen deren Kunden ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Genehmigung Trainerstunden in der Halle abhalten. Jeder Verstoß dagegen wird mit EUR 60,00 pönalisiert.

  6. HÖHERE GEWALT

    1. Für eine verschlechterte, unmöglich werdende oder verzögerte Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften die Vertragsparteien nicht, sofern diese Verschlechterung, Unmöglichkeit oder Verzögerung auf höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten zurückzuführen ist. In einem solchen Fall werden sich die Vertragsparteien unverzüglich unterrichten und über die voraussichtliche Beeinträchtigung informieren. Die betroffene Vertragspartei wird die daraus resultierenden Störungen so gering wie möglich halten. Die Vertragsparteien werden bei jedem erwarteten oder eingetretenen Ereignis höherer Gewalt eng zusammenarbeiten, um die Auswirkungen auf die Leistungserbringung zu minimieren.

  7. HAFTUNG

    1. Die Benützung der Trainingshalle von ParkourDog erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen von Mitarbeiter von ParkourDog ist Folge zu leisten. Begleitpersonen sind von dem Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.

    2. Eine Haftung von ParkourDog für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ParkourDog vor. ParkourDog haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden und Katzen herbeigeführt werden. Der Kunde bzw. Hunde-/Katzenhalter übernimmt die jederzeitige, alleinige Haftung für seinen Hund bzw seine Katze.

    3. Bei bewusstem Verschweigen von Krankheiten oder Verhaltensstörungen gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Kunden bzw. Hunde/Katzenhalters. ParkourDog übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch Halter entstanden sind.

    4. Für Schäden, die der Hund bzw die Katze während des Trainings dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt, sowie für Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz haftet, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens ParkourDog, ausschließlich der Kunde bzw. Hunde-/Katzenhalter.

    5. Falls der Hund bzw die Katze während des Trainings erkranken oder verletzt werden sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens durch ParkourDog, eine Haftung durch den Trainer ausgeschlossen.

    6. Sportboden und –geräte sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. Insbesondere das Benutzen der Geräte und der Ausstattung durch Personen oder Kinder ist strengstens untersagt. Bei Missachtung wird nicht nur der Schaden an den Geräten, sondern auch allfällige Folgeschäden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

  8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

    1. ParkourDog erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten des Kunden selbst, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Eintrittsdatum, Daten zur Verrechnung und zum Inkasso der Entgelte. Beim Betreten der Hundehalle werden Datum und Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Kunden elektronisch erfasst. ParkourDog speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht ParkourDog die Trainingshalle mit Videokameras und speichert die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies zur Sicherheit seiner Kunden und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

    2. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderung ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von der anderen Vertragspartei schriftlich anerkannt wurde.

    3. An ParkourDog oder den Kunden gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc bedürfen – sofern nichts anderes in diesen AGB geregelt ist – zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei auch E-Mails an die im Vertrag definierte E-Mail-Adresse als schriftliche Erklärungen anerkannt werden. Das Risiko des E-Mail-Empfangs trägt der jeweilige Absender.

    4. Die Parteien verpflichten sich, eine Änderung ihrer Adresse bzw E-Mail-Adresse unverzüglich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.

    5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

  9. GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG

    1. Sollten sich aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung Meinungsverschiedenheiten ergeben, so werden die Parteien bestrebt sein, diese gütlich beizulegen.

    2. Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für 2481 Achau sachlich zuständigen Gerichts.

    3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

 

Hallenordnung

 

Wir pflegen ein vorausschauendes, respektvolles Miteinander von Hunden/Katzen & Haltern untereinander, aber auch im Hinblick auf Geräte und Ausstattung der Halle sowie die umliegende Nachbarschaft unserer Trainingssporthalle.

Wir legen viel Wert darauf, dass Optik und Zustand langfristig in der derzeitigen Form erhalten bleibt. Dies erfordert einen pfleglichen, sorgfältigen Umgang aller Hallenbenutzer mit dem Eigentum und ist daher für uns unabdingbar und Grundvoraussetzung für die Vermietung der Halle und/oder die Teilnahme an Trainingsstunden.

TRAINING

Auf dem gesamten Gelände der Trainingssporthalle gilt die Leinenpflicht. Dies gilt auch für Hunde in der Trainingshalle, die nicht aktiv arbeiten. Es stehen ausreichend Plätze für das Aufstellen von Hundeboxen zur Verfügung.

Ausgebildete Hundetrainer dürfen deren Kunden ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Genehmigung Trainerstunden in der Halle abhalten. Jeder Verstoß dagegen wird mit EUR 60,00 pönalisiert.

Wir arbeiten ausschließlich mit tierschutzgerechten Methoden des Hundetrainings und verlangen dieses auch von den Kunden. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Hilfsmittel und Halsbändern ist daher untersagt und hat den sofortigen Ausschluss vom Training zur Folge. Sollte während der Kursteilnahme bekannt werden, dass derartige Trainingsmethoden zu Hause beim Kunden eingesetzt werden, behalten wir uns vor, den Kunden von der weiteren Benützung der Halle auszuschließen. Schon gezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht rückerstattet. Des Weiteren behalten wir uns weitere rechtliche Schritte gegen den Kunden vor.

HAFTUNG

Eine wiederholte Missachtung unserer Regeln hat sowohl Schadenersatzansprüche als auch ein Hallenverbot zur Folge.

Das Betreten und die Nutzung der Trainingssporthalle geschehen auf eigene Gefahr. Kinder müssen auf dem Gelände der Trainingssporthalle und insbesondere innerhalb der Halle von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden.

Sportboden und –geräte sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. Insbesondere das Benutzen der Geräte und der Ausstattung durch Personen oder Kinder ist strengstens untersagt. Bei Missachtung wird nicht nur der Schaden an den Geräten, sondern auch allfällige Folgeschäden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dieses Verbot dient sowohl dem Schutz von Ihnen selbst – die Geräte sind nicht für Menschen gemacht – aber auch dem Schutz der Hunde und Katzen, die durch defekte Geräte verletzt werden könnten.

Hunde und Katzen müssen über einen ausreichenden Impfschutz und eine gültige Hunde- bzw Katzenhaftpflicht-Versicherung verfügen. Siehe hiezu insbesondere auch unsere AGB.

SAUBERKEIT

Die Trainingshalle darf nur mit sauberen, geeigneten Sportschuhen betreten werden. Hallenschuhe und Straßenschuhe müssen vor jedem Betreten/Verlassen der Halle gewechselt werden.

Im Bereich des Trainingsfeldes ist das Mitführen von Speisen oder Getränken nicht gestattet. In der Hundesporthalle gilt ein generelles Rauchverbot.

Die Hunde und Katzen sind vor dem Betreten der Trainingshalle sorgfältig zu säubern und zu trocknen.

Die Hunde und Katzen müssen vor dem Training die Möglichkeit haben, sich zu lösen - das Urinieren und/oder Koten in der Halle ist verboten. Bei jedem Verstoß wird eine Reinigungsgebühr von EUR 30,00 erhoben. Bei wiederholten Verstößen erfolgt ein Hallenverbot.

Läufige Hündinnen müssen einen entsprechenden Schutz ("Höschen") tragen.

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